AGB

AGB

1. Allgemeines

Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich nachfolgende Bedingungen zugrunde; abweichende Bedingungen des Bestellers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden,
haben keine Gültigkeit.

2. Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder fest abgegeben sind. Ein Kaufvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

3. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Produkte an den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Besteller über.

4. Liefertermine

Die genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden.

5. Preise

Maßgebend für die Preisbezeichnung ist der am Tag der Lieferung gültige Preis zuzüglich Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung ab Lager Groitzsch. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Anteilig bezahlte Werkzeuge bleiben unser Eigentum.

6. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung, Rücksendung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Beträge unter EUR 50,- sind ohne Abzug sofort zahlbar. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Kontokorrentkreditsatzes in Rechnung zu stellen, mindestens aber in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß BGB §247. Sofern uns nach Erteilung einer Bestellung Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, sind wir berechtigt, diese Bestellung nur gegen Vorauskasse auszuliefern und die Auslieferung sonstiger Bestellungen von deren vorheriger Bezahlung abhängig zu machen. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Zur Rücksendung von Produkten ist der Besteller nur berechtigt, wenn hierüber zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden ist. Derartige Rücksendungenbedingen einen Wertabschlag für Aufwandsersatz von mindestens 30%.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Bestellers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Andernfalls sind wir befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz. Wir sind dann berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und den Überschuss dem Besteller gutzuschreiben. Der Besteller tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Er ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, hat uns jedoch auf Verlangen die Höhe dieser Forderungen und die Namen seiner Kunden unverzüglich und vollständig mitzuteilen.
Wird im Zusammenhang mit einer Lieferung eine wechselrechtliche Haftung begründet, erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels. Wenn der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt wird.

8. Angaben

Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Besteller hat sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

9. Gewährleistung

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens zehn Tage nach Auslieferung der Produkte, schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraumes keinen Mangel an, gelten die Produkte als mangelfrei genehmigt. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziffer 3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Wir leisten Gewähr für eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit während zwei Jahren seit Auslieferung. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, fehlerhafter Montage oder Instandsetzung.
Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Bei begründeter und rechtzeitiger Beanstandung werden wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten; weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, für den Fall des Fehlschlagens dieser Maßnahme Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel und Scheckklagen ist, soweit zulässig, Groitzsch. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG‘-Wiener Kaufrecht‘) ist ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmung

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Übrigen nicht.

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